Von Salah Naoura
In diesem Jahr gehen die Sonderpreise des Deutschen Jugendliteraturpreises an zwei Übersetzerinnen (herzlichen Glückwunsch an die Kolleginnen Gudrun Penndorf und Lena Dorn!), was löblich und folgerichtig ist, da der Deutsche Jugendliteraturpreis als internationaler Preis sein besonderes Augenmerk
auf den interkulturellen Austausch legt. Und hierzu leisten Übersetzer und Übersetzerinnen mit ihrer Arbeit als sprachliche Brückenbauer schließlich den entscheidenden Beitrag.
Weniger nachvollziehbar ist die Würdigungspraxis in den fünf Kategorien des DJLP. In den Jurybegründungen nominierter oder prämierter Lizenztitel wird die Arbeit der Übersetzer*innen mal erwähnt und mal nicht, mal mit nichtsagenden Halbsätzen bedacht, mal ausführlicher und mit wohl gewählten Worten hervorgehoben. Mir ist bis heute nicht klar, ob der DJLP Übersetzer*innen in den Kategorien Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch, Sachbuch und Jugendjury auszeichnet, weil sie die prämierten Bücher rein zufällig übersetzt haben, oder ob man hier ausdrücklich auch die Qualität der Übersetzung auszeichnen will. Ein persönliches Beispiel: In den Jahren 1992 und 2013 wurden zwei von mir übersetzte Titel (einmal ein Bilderbuch, einmal ein Kinderbuch) mit dem DJLP ausgezeichnet. Ich erhielt Urkunden und Preisgeld, meine Arbeit hingegen kam in den beiden Jurybegründungen einfach gar nicht vor.
Dieses Jahr nun war ein von mir übersetztes Bilderbuch nominiert, und die Jury lobte die klare Sprache der Autorin, „von Salah Naoura schnörkellos übersetzt“. Was mag das wohl bedeuten?
Es klingt wie der wenig überraschende Befund, dass ich beim Übersetzen keine Schmuckwörter hinzugefügt habe. Und was ist mit Bernadette Ott, der Übersetzerin des diesjährigen Gewinners in der Kategorie Bilderbuch? Ihr Name wird in der Jurybegründung nicht einmal erwähnt.